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Die Westschweizer sind die schlechtesten Steuerzahler der Schweiz

Viele steuerpflichtige Schweizer, besonders die Westschweizer, zahlen ihre Steuern nicht. Laut einer Umfrage von der Deutschschweizer Zeitung SonntagsBlick ist Neuenburg der Kanton, in dem die meisten Bürger wegen Nichtzahlung Ihrer Steuerrechnungen verfolgt werden. Kurz dahinter folgen Genf und Freiburg.

Laut diesem Bericht sind Schulden die Hauptursache für die Nichtzahlungen. In der Schweiz sollen 600'000 Personen verschuldet sein und 80% von ihnen haben Probleme, ihre Steuern zu zahlen. Oft löst ein unvorhersehbares Ereignis die Schuldenfalle aus: Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder Krankheit. Und wenn sich Rechnungen ansammeln, werden die Steuerrechnungen zuerst aufgeschoben.

Neuenburg steht an der Spitze der Rangliste: in diesem Kanton werden proportional mehr Steuerzahler in Gerichtsverfahren gezählt. Im Jahr 2017 wurden von den mehr als 120'000 Steuerzahler mehr als 17'000 verfolgt. Dies entspricht 147 Verfolgungen auf 1000 Steuerzahler. In Genf sind es 146, in Freiburg 126, im Kanton Waadt 59 und im Wallis 32. Am Ende der Liste steht der Kanton Uri mit nur 10 Klagen pro 1000 Steuerzahler.

Angesichts dieses Problems wird eine Lösung vorgeschlagen: die Steuer soll direkt vom Gehalt abgezogen werden. Diese Lösung wirft jedoch gleich zu Beginn eine praktische Frage auf: Wer zieht die Steuer ab? Ist es Sache des Arbeitgebers, Steuereintreiber zu werden? Das Steuergeheimnis gegenüber dem Arbeitgeber wäre damit jedenfalls nicht mehr gewährleistet.

Aber die Vorbehalte sind auch von philosophischer Natur, zumindest laut dem waadtländischen SP-Nationalrat Samuel Bendahan:

Ich bin eher gegen eine direkte Abgabe, denn ich bin mir nicht sicher, ob es richtig ist, dass die Steuern vor allen anderen Rechnungen gezahlt werden müssen. Wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind, dann bin ich mir nicht sicher, ob die Steuern vor der Nahrung, Unterkunft oder anderen Grundbedürfnissen bezahlt werden sollten. Also bin ich gegen die direkte Steuerabgabe. Andererseits finde ich die Idee interessant, die Steuererklärung zur selben Zeit wie die anderen Rechnungen zu erhalten. Man müsste sie auch gleichzeitig bezahlen und erhielte eine Mahnung im Falle einer Nichtzahlung. So könnte man sie in die monatlichen Ausgaben einbeziehen.

Die Idee der direkten Abgabe zur Steuerschuldensenkung kommt sowohl im rechten als auch im linken Lager immer wieder zum Vorschein, findet jedoch derzeit nicht genügend Anhänger. Im vergangenen Jahr hat ein Antrag in Basel-Stadt eine Quellensteuer vorgeschlagen, allerdings ohne Erfolg.